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Nachdem 1994 die Verfassung geändert und
der Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert
wurde, sind immer mehr Umweltgesetze erlassen worden. Das
Umweltrecht beeinhaltet den Natur-,
Boden- und Tierschutz, den
Gewässerschutz, Abfälle,
Immissionsschutz, Reaktorsicherheit, Energieeinsparungen,
Gefahrstoffe, Umweltstrafrecht sowie
Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öko-Audit.
Die meisten Gesetze betreffen die Planungsbehörden und müssen eingehalten werden, wenn z.B. eine neue Fabrik geplant wird. Neuerdings müssen auch zum Beispiel neue Viehställe einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wwerden. Das Abfallrecht betrifft aber den Bürger selbst. Zudem übernahmen Polizei und Gewerbeaufsicht neue Aufgaben, um die Gesetze auch durchzusetzen. Umweltsündern drohen Geldbußen oder Haftstrafen. Das Umweltrecht ist noch weitgehend ein Gesetz, das den Schaden begrenzen soll. Es müßte eigentlich ein vorsorgendes Gesetz sein, das Umweltverschmutzung und Resourcenverschwendung gar nicht erst zuläßt. Zum anderen soll hier die Rede vom Verbraucherschutz und
Verbraucherrechten sein. Dazu gibt es umfangreiche
Rechtssammlungen im Internet. Sehen Sie hier auch meine
Seite über Verbraucherberatung. Die Deutsche Umwelthilfe versucht mit Klagen saubere Luft
in den Städten und Klimaschutz durchzusetzen und hat auch
Erfolg damit. Doch sie wird auch angefeindet. Das
Bundesverfassungsgericht hat 2021 entschieden, dass
Klimaschutz ein Grundrecht ist und Nachbesserungen am
Klimaschutzgesetz durchgesetzt. |
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Literatur:
Beck-Texte im DTV, Umweltrecht, München, dtv, 9.Aufl., 1995 Beck-Texte im DTV, Bundes-Immissionsschutzgesetz, München, dtv, 1994 Michael Müller, Peter Hennicke, Wohlstand durch Vermeiden, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1994 |
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| Ecosia.org | Links:
umwelt-online Umweltrechtssammlung (Gebühren für Daten) |
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| Erstellt am 30.05.2000, Version vom 11.01.2026, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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