Seit Mitte der 70er Jahre gibt es verstärkte Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft. | zurück | |
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Die Höhe der Emissionen,
die Luftverunreiniger
emittieren dürfen, sind in der TA-Luft, der Technischen
Anleitung zur
Reinhaltung der Luft aufgeführt. Für emittierende Anlagen
gilt,
dass sie nach der BImSchG (Bundes-Imissions-Schutz-Gesetz)
genehmigt werden
müssen und Grenzwerte einhalten müssen. Zu den
Haupt-Luftverschmutzern
gehören Kraftwerke, Chemieanlagen, Heizungen
und der Verkehr. Die Haupt-Verschmutzungsstoffe sind CO,
NOx, SO2 und Feinstaub. Diese Stoffe können meist aber per
Filter oder Katalysator abgeschieden werden. Besser wäre es
natürlich, wenn diese Stoffe gar nicht erst
entsstehen würden, den auch die Filterstäube müssen auf die
Sonderabfalldeponie. Der Waldboden ist mittlerweile durch das NOx aus der Luft weit überdüngt. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Wald. Auch Magerwiesen sind von dieser Überdüngung betroffen. Die Schadstoffe SO2 und NOx sind auch verantwortlich für das Waldsterben. Sie greifen direkt die Bäume an und den Waldboden. Zusätzlich ist das NOx auch noch für die bodennahe Ozonbildung verantwortlich. Die TA Luft wurde erstmals 1974 angewendet. 1986 wurde sie überarbeitet. Die neueste Version kommt aus dem Jahre 2002. Sie wurde kürzlich veröffentlicht. Auch Feinstäube, wie z.B. Ruß aus Dieselmotoren ist gefährlich. Der Ruß aus Dieselmotoren ist krebserregend. Aber es gibt Katalysatoren dafür, die den Ruß umwandeln. Auch in Heizungen und anderen Verbrennungsstätten entsteht Ruß. Bei Ölheizungen ist das aber sehr wenig, und bei Kraftwerken wird der Staub größtenteils herausgefiltert. Müllverbrennungsanlagen haben heute starke Filter und Rauchgasreinigungen nachgeschaltet, so das nicht mehr viele Schadstoffe in die Luft gelangen. Problematischer ist da schon die Mitverbrennung von Müll in Feuerungsanlagen wie Betonherstellung und Chemieanlagen. Aber auch hier gelten bald die strengeren Vorschriften der neuen TA-Luft. |
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Literatur:
keine Empfehlung |
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Erstellt am 4.07.2002, Version vom 17.10.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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